Allgemeine Gescäftsbedingungen
Inhaberin Anett Buddrus, Wilhelm-Külz-Str. 16 in 04683 Naunhof
1. Vertragsabschluß
Das Zustandekommen des Vertrages richtet sich nach den gesetzlichen Regelungen.
Auftragnehmer und Auftraggeber erhalten mindestens je ein Exemplar des Vertrages.
Der Auftraggeber steht auch für die Vertragsverpflichtung aller von ihm angemeldeter oder von ihm vorgesehener Personen mit ein, die an der Inanspruchnahme der Leistung beteiligt sind.
2. Übertragbarkeit der Ansprüche
Der Auftragnehmer muss einer beabsichtigten Abtretung der Ansprüche des Auftraggebers aus dem Dienstleistungsvertrag schriftlich zustimmen. Eine solche Zustimmung kann aus wichtigem Grund verweigert werden.
3. Zahlung
Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, sind Rechnungen sofort zur Zahlung ohne Abzüge fällig.
Soweit dies vereinbart ist, ist der Auftragnehmer berechtigt, Anzahlungen zu verlangen. Der Auftragnehmer ist berechtigt, bis zur vollständigen Bezahlung seine Leistungen zurückzuhalten.
Gerät ein Auftraggeber mit vereinbarten Zahlungen in Verzug, so ist der Auftragnehmer berechtigt, nach erfolgloser Mahnung vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz zu verlangen.
4. Leistungsumfang, Preis
Der Umfang der geschuldeten Leistung ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im jeweiligen Dienstvertrag.
Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
5. Rücktrittsrecht des Auftragnehmers
Soweit ein Teilnehmer eines Teamerlebnisses dieses - d. h. die Erbringung der Leistung des Auftragnehmers - nachhaltig stört oder andere gefährdet oder sich anderweitig derart verhält, dass die unverzügliche Vertragsaufhebung gerechtfertigt ist, so kann der Auftragnehmer mit sofortiger Wirkung vom Vertrag zurücktreten, er behält den gesamten Vergütungsanspruch.
6. Haftung
Der Auftragnehmer haftet nur für von ihm grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden.
Die Ersatzpflicht bei leichter Fahrlässigkeit tritt nur ein, wenn Leben, Körper oder Gesundheit oder vertragswesentliche Pflichten verletzt wurden.
Soweit zulässig, wird keinerlei Haftung seitens des Auftragnehmers für seitens der Teilnehmer oder
anderer Dritter für die Durchführung von Teamerlebnissen zur Verfügung gestellten Materials, Veran-staltungsorten oder Geräten übernommen.
Der Auftraggeber hat die vorstehenden Haftungsbeschränkungen an dritte Teilnehmer weiterzugeben und den Auftragnehmer von Haftungsansprüchen dritter Teilnehmer freizustellen, soweit die vorbeschriebenen Haftungsbeschränkungen überstiegen werden.
Die Teilnahme an Teamerlebnissen wie Floßbau, Bogenschießen, Teamparcours setzt eine gewisse persönliche Eignung unter anderem bezüglich Gesundheitszustand, Gewicht, Alter, Größe voraus. Der Auftraggeber ist verantwortlich dafür, dass dritte Teilnehmer die jeweiligen Mindestvoraussetzungen erfüllen. So dies nicht der Fall ist, ist eine Rückerstattung der Vergütung ausgeschlossen.
Der Auftragnehmer übernimmt keinerlei Haftung für von dritten Teilnehmern während der Teamerlebnisse mitgeführte Gegenstände.
Wird die durch den Auftragnehmer zu erbringende Leistung witterungsbedingt negativ beeinträchtigt oder gemindert, so behält der Auftragnehmer gleichwohl seinen vollen Vergütungsanspruch.
Für folgende Teamerlebnisse gelten folgende Regelungen und Besonderheiten:
- Floßbau
Dieses Erlebnis setzt die Schwimmfähigkeit sämtlicher Teilnehmer voraus; Der Auftraggeber sichert dies zu; Allein der Auftragnehmer bzw. von diesem beauftragte dritte Trainer zur Durchführung des Erlebnisses bestimmen über das Zuwasserlassen des Floßes; - Bogenschießen
Die Bögen sind ausschließlich nach und laut Einweisung seitens des Auftragnehmers bzw. von diesen eingeschalteter dritter Trainer ordnungsgemäß zu benutzen; Die Teilnahme am Bogenschießen erfolgt auf eigene Haftung;
7. Spielerlebnisse
Die Inhalte der Spielerlebnisse sowie deren Gestaltung und Umsetzung und die zugrundeliegenden Ideen unterliegen Schutzrechten und Rechtsvorschriften zum Schutz des geistigen Eigentums. Der Auftraggeber erkennt diesbezüglich die Rechteinhaberschaft des Auftragnehmers an. Insbesondere sind Nachbauten und seitens des Auftragnehmers nicht genehmigte anderweitige Verwendungen untersagt.
8. Verleih von Material
Materialien, welche der Auftragnehmer an den Auftraggeber verleiht oder vermietet sind im ordnungs-
gemäßen Zustand und vollständig nach Ablauf der vereinbarten Leistungszeit zurückzugeben. Für Schäden haften die Auftraggeber und dritten Teilnehmer nach gesetzlicher Maßgabe.
9. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Leipzig.
10. Schriftformerfordernis
Sämtliche rechtserheblichen Anzeigen, Erklärungen bzw. Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
11. Sonstiges
Sollten einzelne der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.





